Krebsfrüherkennung

Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können.

Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Messung des Blutdruckes
  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
  • Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr