Während der Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, und zwar in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. SSW, sowie in der 30. SSW. Ergibt sich bei diesen Untersuchungen ein Verdacht, so kann eine weiterführende Diagnostik angeordnet werden. Diese wird im Idealfall in der 20. SSW durchgeführt.
Bei der ersten Ultraschalluntersuchung handelt es sich um eine vaginale Ultraschalluntersuchung. Auf diese Weise lässt sich ein besonders klares Bild des Föten erstellen.
Bei den beiden folgenden Untersuchungen handelt es sich um einen Bauch-Ultraschall. Hierbei können größere Abstände betrachtet werden.
Die Ultraschalluntersuchungen dienen dazu
- den Verlauf der Schwangerschaft
- die Lage des Kindes
- die Entwicklung und Versorgung des Kindes zu überprüfen und zu überwachen.