Krebsfrüherkennung
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können.
Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?
Messung des Blutdruckes
Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr